Dr. Farid Hafez

International Affairs- Europa schafft Verbindungen

Farid Hafez hat in Wien Politikwissenschaften studiert und 2009 promoviert. Im selben Jahr erhielt er gemeinsam mit John Bunzl den Bruno- Kreisky-Anerkennungspreis für das politische Buch „Islamophobie in Österreich“.

Seit dem Wintersemester 2008 ist er Lektor am Institut für Orientalistik an der Uni Wien und sei Wintersemester 2009 Lehrbeauftragter am Privaten Studiengang für das Lehramt Islamische Religion an Pflichtschulen.


International Affairs

Migrationspolitik ist für die EU ein sehr junges Feld und kam erst Ende der 1980er Jahre auf.  Heute ist es sogar einer der Kernbereiche der europäischen Politik. Doch um in diesem Feld neue Bestimmungen durchzusetzen ist oft schwierig, da Staaten sich in diesem Bereich durch einen Verlust ihrer Sourveränität nach innen bedroht fühlen. Die europäische Migrationspolitik benötigt also eine Zusammenarbeit aller EU-Länder.

Trotz dieser Schwierigkeit sind im Bereich der Kontrolle über Migrationsbewegungen, der grenzpolitischen Zusammenarbeit und dem Kampf gegen irreguläre Ein- und Auswanderung Fortschritte erzielt worden. Dennoch gibt es Bereiche wie die Rechte der legal niedergelassenen Ausländer, welche nur lückenhaft harmonisiert worden sind. Besonders im Verhältnis der Zusammenarbeit zwischen Arbeitsmigration und Ausländerintegration sind bisher nur wenige Schritte zur Koordinierung erfolgt.

Man muss aber versuchen, die verschiedenen Staaten zu verstehen, denn jeder Staat hat eine andere Geschichte und eine andere Einstellung zu Migration.

Historischer Verlauf

Historisch können die europäischen Staaten in vier Kategorien eingeteilt werden.

In der ersten Kategorie sind ehemalige Koloniestaaten wie Belgien, Frankreich oder das vereinigte Königreich von Großbritannien. All diese Länder sind im 19. Jahrhundert zu Einwanderungsländern geworden und gewährten den Einwanderern weitgehende Zuwanderungs- und Aufenthaltsrechte. Eine Integration war den Zuwanderern in diesem Land also möglich und auch vom Staat gewollt.

In der nächsten Kategorie sieht dies schon etwas anders aus, denn dort wollte der Staat zwar, dass sich die Einwanderer integrieren aber nicht auf Dauer, sondern nur für einige Zeit. Die Länder die dieses System verfolgten waren mitteleuropäische Staaten wie Deutschland und Österreich. Beide Länder wurden erst nach dem zweiten Weltkrieg zu Einwanderungsländern und versuchten dies nur für eine bestimmte Zeitlänge zu sein. Die Menschen die unter diesen Bedingungen eingewandert sind wurden als Gastarbeiter bezeichnet. Diese hatten sich aber niedergelassen, integrierten sich stärker als gedacht und holten ihre Familien nach. Daraus entsteht für diese Länder eine andere Problematik im Bereich Migration und Integration als für die in der ersten Kategorie.

Wieder anders sieht es in der dritten Kategorie aus. Die südlichen EU-Mitgliedsstaaten wie Italien, Portugal, Spanien oder Griechenland wurden erst in den 1980er Jahren zu Einwanderungsländern und betrachten sich selbst als Transitländer. Diese Länder sehen sich als Starthilfen für Einwanderer und als Tor zu Europa. Das bedeutet also, dass die Einwanderer gar nicht auf Dauer in diesem Land leben, sondern eben nur für eine gewisse Zeit, um dann in ein anderes EU-Land auszuwandern.

Ähnliches ist auch über die vierte Kategorie zu sagen, denn diese Länder fühlen sich ebenfalls als Transitländer und die meisten Einwanderer versuchen ihr Glück nach einiger Zeit wo anders. Die Länder die dies betrifft, sind vor allem die neuen Mitgliedsstaaten, wie Tschechen, Polen, Bulgarien oder Rumänien.

Die Geschichte zeigt uns hier also, dass verschiedene Mitgliedsstaaten der EU, verschiedene Erfahrungen und Probleme in diesem Bereich haben und dadurch auch andere Meinungen und Herangehensweisen an die Thematik resultieren.

Es muss aber beachtet werden, dass Zuwanderung seit 1992 eine der wichtigsten Quellen des Bevölkerungswachstums ist und damit ein starker Faktor, um eine Überalterung der europäischen Gesellschaft zu verhindern.

Vertrag von Lissabon

Der Vertrag von Lissabon beinhaltet Bestimmungen zu einer gemeinsamen Einwanderungspolitik. Angesprochen wird hier unter anderem eine Visumspflicht, welche von den EU-Ländern stark befürwortet wurde. Jedoch nicht ohne Schwierigkeiten, denn die neuen Mitgliedsstaaten im Osten und Südosten Europas müssen auch gegen kulturell, wirtschaftlich und sozial stark verwandte Länder diese Visumspflicht verhängen, wenn diese nicht Mitglied der EU sind. Daraus können Konflikte zwischen diesen Ländern entstehen, weil sich die nicht EU-Bürger in diesen Ländern trotz ihrer ähnlichen Kultur benachteiligt fühlen könnten.

Integrationspolitik

Verstärkt mit Themen der Integration beschäftigt sich die EU erst seit Ende der 1990er Jahre. Genau wie die Thematik der Migrationspolitik hat man sich Fragen der Integration erst spät zugewandt. Integrationspolitik gehört heute aber ebenfalls zu einem der politischen Kernbereiche in der EU. Innerhalb der Mitgliedsstaaten wurde in Folge ein Netzwerk mit nationalen Kontaktstellen eingerichtet, welches alle drei Jahre ein Handbuch zu dem Thema Integration veröffentlicht.

Im Jahr 2004 wurden auch die folgenden Punkte durch die EU beschlossen:

  • Integration ist ein Prozess zwischen Zuwanderern und Aufnahmegesellschaft
  • Zuwanderer müssen Respekt für die Grundwerte der EU haben
  • Sprachkenntnisse, Geschichtskenntnisse und Kenntnisse über die Institution des Gastlandes
  • Beschäftigung und Bildung sind für die Integration zentral
  • Zuwanderer sollen möglichst an der Integrationspolitik beteiligt sein.

Unionsbürgerschaft:

In dem Vertrag von Maastrich wurden die Rechte und Pflichten der EU-Bürger, die sich aus der Personenfreizügigkeit ergeben, zusammengefasst. Eine Neuerung in diesem Vertrag ist, dass die nationale Staatsangehörigkeit ergänzt wird, denn ein Angehöriger eines EU-Landes ist nun auch automatisch Unionsbürger. Dieser hat nun das Recht sich in der EU frei zu bewegen und sich aufzuhalten auch ohne einen Nachweis der Erwerbstätigkeit vorweisen zu müssen. Weiteres dürfen Unionsbürger in allen Drittländern um Hilfe bitten, wenn ihr eigenes Heimatland dort nicht vertreten ist. Dies bedeutet einen größeren diplomatischeren Schutz und auch konsularischen Schutz.
Bei dem Vertrag von Amsterdam (1997 unterzeichnet und 1999 in Kraft getreten) wird das Recht um das Verbot der Diskriminierung wegen dem Geschlecht, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung erweitert.

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